Unser Blog - Einblicke und Impulse
Die beste Maus im Haus oder wie automatisiere ich meine Waschmaschine?
Wir lassen die Gedanken sprudeln für Dinge, die uns am Herzen liegen und schreiben über Ideen und Tüfteleien, Einsichten und Ansichten aus unserer digitalen Welt.
von Felix Schittig
Ab 2025 gilt: Wer klickt, soll auch ankommen.
Barrieren raus, Ideen rein
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Digitale Barrierefreiheit ist damit gesetzlich verpflichtend – und zugleich eine Chance, Gestaltung verständlicher, zugänglicher und menschlicher zu machen.
Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel für Websites, Online-Shops, Apps und digitale Services:
Digitale Angebote müssen künftig für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Fähigkeiten, Einschränkungen oder technischer Ausstattung.
Was das BFSG ist:
Das BFSG 2025 setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.
Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – als Grundlage digitaler Teilhabe.
Betroffen sind vor allem mittelgroße und große Unternehmen, die digitale Services entwickeln, anbieten oder vertreiben.
Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeitenden oder < 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ausgenommen, profitieren aber ebenso von den Vorteilen barrierefreier Gestaltung: bessere UX, höhere Reichweite, stärkeres Markenvertrauen.
Was das BFSG für Unternehmen bedeutet
Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr, sondern gesetzlicher Standard und integraler Teil einer zeitgemäßen UX-Strategie.
Das Gesetz gilt auch für bestehende Websites, und digitale Produkte.
Unternehmen, die Barrierefreiheit früh mitdenken, profitieren mehrfach:
- Bessere Nutzererfahrung für alle
- Mehr Sichtbarkeit durch suchmaschinenfreundliche, zugängliche Inhalte
- Glaubwürdigere, inklusive Markenkommunikation
Barrierefreiheit ist also kein Zusatz, sondern ein Kern digitaler Gestaltung.
Was Barrierefreiheit konkret heißt
Das BFSG orientiert sich an den vier Prinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – dem internationalen Standard für barrierefreie Websites:
- Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Alternativtexte, skalierbare Schriftgrößen
- Bedienbar: Navigation per Tastatur, klare Fokusführung
- Verständlich: einfache Sprache, konsistente Struktur
- Robust: kompatibel mit Screenreadern und assistiven Technologien
Diese Prinzipien gelten nicht nur für dauerhafte Einschränkungen. Auch temporäre oder situative Barrieren – helles Sonnenlicht, schwaches Netz oder Ablenkung – beeinflussen digitale Zugänglichkeit.
Klare Strukturen, angepasste Dateigrößen und gute Kontraste sorgen dafür, dass Inhalte unter allen Bedingungen funktionieren.
Kurz-Check: Sind deine Inhalte barrierefrei?
- Sind Texte klar formuliert und logisch gegliedert?
- Haben Bilder aussagekräftige Alternativtexte?
- Sind Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen?
- Lässt sich die Seite vollständig per Tastatur bedienen?
- Erreichen Text und Hintergrund ausreichenden Kontrast (mind. 4,5:1)?
Diese Punkte ersetzen kein vollständiges Audit – aber sie zeigen, wo Barrierefreiheit beginnt.
Gestaltung mit Verantwortung
Wir gestalten digitale Erlebnisse – Apps, Editoren, Websites – die Menschen verbinden.
Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatz, sondern Teil einer Haltung: Gestalten heißt, Zugänglichkeit zu schaffen.
Digitale Produkte prägen Wahrnehmung, Vertrauen und Beziehung – sie sollten einladen, nicht ausschließen.
Darum ist Barrierefreiheit für uns kein separater Schritt, sondern Bestandteil guter Gestaltung.
Barrierefreie Inhalte gestalten
Barrierefreiheit endet nicht beim Design.
Auch Inhalte sollten zugänglich sein – für alle Nutzer*innen, in jedem Kontext.
- Texte: klar formuliert, strukturiert, mit ausreichendem Kontrast und lesbarer Typografie.
- Bilder: mit Alternativtexten, die Informationen transportieren.
- Videos: mit Untertiteln oder Transkripten, damit Inhalte auch ohne Ton zugänglich bleiben.
Barrierefreie Inhalte machen Kommunikation nicht komplizierter – nur klarer.
Und sie zeigen, dass digitale Gestaltung Verantwortung übernimmt.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Bestehende Websites prüfen – Barrieren erkennen und priorisieren
- Standards integrieren – Accessibility fest in Design- und Entwicklungsprozesse einbauen
- Teams sensibilisieren – Schulung zu UX, Lesbarkeit und technischer Umsetzung
- Schrittweise umsetzen – Fokus auf Zugänglichkeit, Verständlichkeit und Nachhaltigkeit
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Gestaltungsprozess.
Fazit
Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht – und ein Fortschritt für alle.
Sie stärkt User Experience, Inklusion und Vertrauen.
Digitale Teilhabe ist kein Zusatz, sondern Teil verantwortungsvoller Gestaltung – und damit Grundlage guter digitaler Produkte.
Wichtige BFSG-Fakten auf einen Blick
- In Kraft seit: Juni 2025
- Rechtsgrundlage: European Accessibility Act (EAA)
- Gilt für: digitale Produkte und Dienste größerer Unternehmen
- Ausgenommen: kleine Unternehmen (< 10 Mitarbeitende / < 2 Mio. € Umsatz)
- Ziel: gleichberechtigter Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen
- Kernprinzipien: Wahrnehmbar · Bedienbar · Verständlich · Robust
von Felix Schittig
Ab 2025 gilt: Wer klickt, soll auch ankommen.
Barrieren raus, Ideen rein
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Digitale Barrierefreiheit ist damit gesetzlich verpflichtend – und zugleich eine Chance, Gestaltung verständlicher, zugänglicher und menschlicher zu machen.
Das Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel für Websites, Online-Shops, Apps und digitale Services:
Digitale Angebote müssen künftig für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von Fähigkeiten, Einschränkungen oder technischer Ausstattung.
Was das BFSG ist:
Das BFSG 2025 setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.
Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – als Grundlage digitaler Teilhabe.
Betroffen sind vor allem mittelgroße und große Unternehmen, die digitale Services entwickeln, anbieten oder vertreiben.
Kleine Unternehmen (unter 10 Mitarbeitenden oder < 2 Mio. € Jahresumsatz) sind ausgenommen, profitieren aber ebenso von den Vorteilen barrierefreier Gestaltung: bessere UX, höhere Reichweite, stärkeres Markenvertrauen.
Was das BFSG für Unternehmen bedeutet
Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have mehr, sondern gesetzlicher Standard und integraler Teil einer zeitgemäßen UX-Strategie.
Das Gesetz gilt auch für bestehende Websites, und digitale Produkte.
Unternehmen, die Barrierefreiheit früh mitdenken, profitieren mehrfach:
- Bessere Nutzererfahrung für alle
- Mehr Sichtbarkeit durch suchmaschinenfreundliche, zugängliche Inhalte
- Glaubwürdigere, inklusive Markenkommunikation
Barrierefreiheit ist also kein Zusatz, sondern ein Kern digitaler Gestaltung.
Was Barrierefreiheit konkret heißt
Das BFSG orientiert sich an den vier Prinzipien der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) – dem internationalen Standard für barrierefreie Websites:
- Wahrnehmbar: ausreichende Kontraste, Alternativtexte, skalierbare Schriftgrößen
- Bedienbar: Navigation per Tastatur, klare Fokusführung
- Verständlich: einfache Sprache, konsistente Struktur
- Robust: kompatibel mit Screenreadern und assistiven Technologien
Diese Prinzipien gelten nicht nur für dauerhafte Einschränkungen. Auch temporäre oder situative Barrieren – helles Sonnenlicht, schwaches Netz oder Ablenkung – beeinflussen digitale Zugänglichkeit.
Klare Strukturen, angepasste Dateigrößen und gute Kontraste sorgen dafür, dass Inhalte unter allen Bedingungen funktionieren.
Kurz-Check: Sind deine Inhalte barrierefrei?
- Sind Texte klar formuliert und logisch gegliedert?
- Haben Bilder aussagekräftige Alternativtexte?
- Sind Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen?
- Lässt sich die Seite vollständig per Tastatur bedienen?
- Erreichen Text und Hintergrund ausreichenden Kontrast (mind. 4,5:1)?
Diese Punkte ersetzen kein vollständiges Audit – aber sie zeigen, wo Barrierefreiheit beginnt.
Gestaltung mit Verantwortung
Wir gestalten digitale Erlebnisse – Apps, Editoren, Websites – die Menschen verbinden.
Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatz, sondern Teil einer Haltung: Gestalten heißt, Zugänglichkeit zu schaffen.
Digitale Produkte prägen Wahrnehmung, Vertrauen und Beziehung – sie sollten einladen, nicht ausschließen.
Darum ist Barrierefreiheit für uns kein separater Schritt, sondern Bestandteil guter Gestaltung.
Barrierefreie Inhalte gestalten
Barrierefreiheit endet nicht beim Design.
Auch Inhalte sollten zugänglich sein – für alle Nutzer*innen, in jedem Kontext.
- Texte: klar formuliert, strukturiert, mit ausreichendem Kontrast und lesbarer Typografie.
- Bilder: mit Alternativtexten, die Informationen transportieren.
- Videos: mit Untertiteln oder Transkripten, damit Inhalte auch ohne Ton zugänglich bleiben.
Barrierefreie Inhalte machen Kommunikation nicht komplizierter – nur klarer.
Und sie zeigen, dass digitale Gestaltung Verantwortung übernimmt.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Bestehende Websites prüfen – Barrieren erkennen und priorisieren
- Standards integrieren – Accessibility fest in Design- und Entwicklungsprozesse einbauen
- Teams sensibilisieren – Schulung zu UX, Lesbarkeit und technischer Umsetzung
- Schrittweise umsetzen – Fokus auf Zugänglichkeit, Verständlichkeit und Nachhaltigkeit
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Gestaltungsprozess.
Fazit
Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit gesetzliche Pflicht – und ein Fortschritt für alle.
Sie stärkt User Experience, Inklusion und Vertrauen.
Digitale Teilhabe ist kein Zusatz, sondern Teil verantwortungsvoller Gestaltung – und damit Grundlage guter digitaler Produkte.
Wichtige BFSG-Fakten auf einen Blick
- In Kraft seit: Juni 2025
- Rechtsgrundlage: European Accessibility Act (EAA)
- Gilt für: digitale Produkte und Dienste größerer Unternehmen
- Ausgenommen: kleine Unternehmen (< 10 Mitarbeitende / < 2 Mio. € Umsatz)
- Ziel: gleichberechtigter Zugang zu digitalen Inhalten und Funktionen
- Kernprinzipien: Wahrnehmbar · Bedienbar · Verständlich · Robust